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 Brühler Drogenfall wieder vor Kölner Gericht
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Brühler Drogenfall wieder vor Kölner Gericht

Am Kölner Landgericht geht es in einem Drogenfall aus Brühl erneut um 170.000 Euro. Die Haftstrafe gegen den 46-Jährigen bleibt bestehen, verhandelt wird nur noch die Einziehung von Vermögen.

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Landgericht Köln prüft Geldfrage neu

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Ein Drogenfall aus Brühl beschäftigt am Donnerstag (10.09.) erneut das Kölner Landgericht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob 170.000 Euro eingezogen werden dürfen. Über die Haftstrafe wird dabei nicht noch einmal verhandelt.

Der 46 Jahre alte Mann war vor fünf Jahren wegen bandenmäßigen Drogenhandels in Brühl zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. In einem getrennten Verfahren ordnete das Landgericht Köln anschließend zusätzlich die Einziehung von 170.000 Euro an.

Dagegen hatte der Verurteilte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof gab ihm recht. Nach Auffassung des Gerichts hatte das Landgericht Köln nicht ausreichend begründet, wie der Wert der sichergestellten Gegenstände berechnet worden war.

Am ersten Verhandlungstag vor gut zwei Wochen war der Prozess kurzfristig abgesagt worden, weil sich der Verteidiger krankgemeldet hatte. Am Donnerstag (10.09.) müssen sich die Richter nun erneut mit der Geldfrage befassen.

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