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Das bedeutet, dass neben dem Brautpaar und den beiden Trauzeugen auch bis zu 10 weitere Gäste dabei sein dürfen – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Allerdings gilt für alle im Trauzimmer eine Pflicht, FFP2-Masken oder OP-Masken zu tragen. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer in eine Liste eintragen. Anmeldungen zur Eheschließung finden aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
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