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Brühl: Tanzgruppen dürfen doch bei Proklamation auftreten
© Festkomitee Kölner Karneval
Archivbild
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Brühl: Tanzgruppen dürfen doch bei Proklamation auftreten

In der Diskussion um die Proklamation des Brühler Dreigestirns gibt es eine Wendung: Die Brühler Tanzgruppen dürfen jetzt doch gemeinsam bei der Veranstaltung auf der Bühne stehen.


Veröffentlicht: Sonntag, 24.09.2023 08:00

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Ursprünglich hatte der Festausschuss Brühler Karneval diesen traditionellen Programmpunkt aus dem Programm für die diesjährige Proklamation gestrichen. Nach viel Kritik aus Reihen der Brühler Vereine und Tanzgruppen hat der Festausschuss jetzt aber entschieden: Die Tanzcorps dürfen auftreten. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Präsidenten der Karnevalsgesellschaften sei diese Entscheidung einstimmig getroffen worden, heißt es vom Festausschuss. Die sieben Jugendtanzcorps sollen jetzt als eine Art Vorprogramm vor dem offiziellen Start der Proklamation auftreten. Für die Tanzgruppen ist das eine große Erleichterung, heißt es beispielsweise von den Treuen Husaren aus Brühl: Denn für sie ist die Proklamation vor allem durch den gemeinsamen Einzug aller Brühler Gruppen immer ein sehr besonderer Auftritt. 

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