
© Radio Erft
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Denn nur so bekommen sie einen Teil der Schmutzwassergebühr für den Verbrauch zur Bewässerung des Gartens zurück. Die Zählerstände müssen die Brühler jetzt bis zum 31. Januar an die Stadt melden. Sonst kann es keine Rückzahlung geben, so die Stadt. Die Meldung soll nur noch über das Formular auf der Homepage der Stadt erfolgen – den Link gibt es HIER.
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