© Justiz NRW
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Die Schiedsperson wird ab Mai für den Brühler Norden gebraucht, weil der bisherige Amtsinhaber aufhört. Wer Lust hat, kann sich noch in den nächsten vier Wochen bei der Stadt melden. Grundvoraussetzung für das Amt der Schiedsperson ist, dass man zwischen 25 und 75 Jahre ist und in Brühl wohnt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht, betont die Stadt.
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