
Künftig dürfen alle Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag auf Spielplätze – eingeschlossen den Spielplätzen auf Schulhöfen. Bolzplätze dürfen Jugendliche sogar bis zum 18. Geburtstag benutzen. Hintergrund ist, dass es in der Brühler Innenstadt kaum Aufenthaltsorte für Jugendliche gibt – fast immer kommen Beschwerden aus der Nachbarschaft, weil die Anwohner sich belästigt fühlen. Deswegen weichen die Kinder auf auf die Spiel- und Bolzplätze und Schulhöfe aus. Aber von dort werden sie auch oft vom Ordnungsdienst vertrieben. Denn wenn sich Anwohner dort über Lärm beschweren, müssen die Behörden reagieren, weil dort bisher nur Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag erlaubt waren. Mit der Neuregelung haben die Jugendlichen das Recht stärker auf ihrer Seite – und die Anwohner müssen eventuell mit dem zusätzlichen Lärm leben.