Brühl: Garagen sind keine Abstellräume

An Rhein und Erft werden Garagen gern als Abstellraum, Werkstatt oder Kellerersatz genutzt – während das Auto draußen auf der Straße parkt. Das ist aber nicht erlaubt, und es drohen Bußgelder.

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Darauf weist beispielsweise die Stadt Brühl hin. Nach ihren Angaben genehmigt das Bauamt Garagen nur, um Autos oder Fahrräder darin abzustellen. Auch Reifen, Werkzeug oder Putz- und Pflegemittel sind erlaubt. Aber schon bei Gartenmöbeln, Grills oder Bierbänken sieht das anders aus. Es ist außerdem verboten, die Garage zur Hobbywerkstatt oder zur Schlafgelegenheit umzufunktionieren. Wer seine Garage zweckentfremden möchte, muss bei der Stadt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Das Bauamt entscheidet dann, ob die Besitzer oder Mieter ihre Garagen anderweitig nutzen dürfen. Ihren Ansprechpartner erreichen die Brühler per Mail unter korth@bruehl.de oder telefonisch unter 02232-79-52 00.

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