
© Radio Erft / Archivbild
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Archivbild der Abtei-Passage in Brauweiler
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Die Richter müssen darüber entscheiden, ob das Bürgerbegehren gegen den Abriss doch zulässig ist. Eine Bürgerinitiative hatte sich dafür eingesetzt, der Pulheimer Stadtrat hatte diesen Antrag aber abgelehnt und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dagegen war die Initiative juristisch vorgegangen, war allerdings mit ihren Eilanträgen vor dem Kölner Verwaltungsgericht und auch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Jetzt entscheidet das Kölner Verwaltungsgericht im sogenannten Hauptsacheverfahren. Zum Hintergrund: die Bürgerinitiative will die Abtei-Passage erhalten; die Stadt Pulheim will stattdessen, dass ein Investor die Passage abreißt und dort Geschäfte und Wohnungen baut.
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