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Bewährungsstrafen für Fotografen
© Radio Erft / Symbolbild
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Bewährungsstrafen für Fotografen

Im Grönemeyer-Prozess ist am Landgericht Köln das Urteil gefallen. Die beiden angeklagten Pressefotografen bekamen jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe. Das ist mehr, als die Staatsanwaltschaft in ihren Plädoyes gefordert hatte. Außerdem wurden die Fotografen zu Geldstrafen verurteilt.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.03.2019 05:18

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In dem Verfahren ging es um eine Begegnung auf dem Köln-Bonner Flughafen Ende 2014. Der Vorfall wurde von einem der Fotografen gefilmt und ins Internet gestellt. Auf dem Video sieht man, wie Grönemeyer die Fotografen beschimpft und angreift, aber die Staatsanwaltschaft glaubt, die beiden wollten den Sänger bewusst provozieren und zu einem Ausraster verleiten. Grönemeyer habe lediglich verhindern wollen, dass seine Lebensgefährtin und sein Sohn fotografiert werden.

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