
Betrunken auf E-Scooter: Lappen weg
Die E-Tretroller sind noch nicht lange auf dem Markt – aber sie werden der Polizei bei uns wohl einiges an zusätzlicher Arbeit abverlangen. Am frühen Donnerstagmorgen haben zum Beispiel Beamte in Köln einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer erwischt, der mit 1,1 Promille in Schlangenlinien über den Hohenzollernring fuhr.
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.07.2019 17:13
Der 21-Jährige habe sich überrascht gezeigt, dass im Zuge dessen auch sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Die Polizei weist daraufhin, dass für E-Scooter die gleichen Alkohol-Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. Unterdessen hat sich auch der TÜV Rheinland zu den neuen E-Tretroller geäußert.
Demnach ist ein besonderes Risiko dieser Scooter, dass Auto- und Lastwagenfahrer oft noch nicht darauf eingestellt, dass E-Tretroller auf der Fahrbahn unterwegs sein könnten. Außerdem sei es ungünstig, dass die E-Scooter keine Blinker zum Abbiegen besitzen. Das Abbiegen wie beim Radfahren durch Handzeichen zu signalisieren, sei keine befriedigende Lösung, finden die Experten. Denn beim einhändigen Fahren in die Kurve werde die Lenkung instabil. Zudem könne der Fahrer beim Loslassen des Griffs die Geschwindigkeit nicht mehr richtig kontrollieren, da sich Brems- und Gasknopf am Lenker befinden.
TÜV-Tipps zum Scooter-Fahren
Vor der ersten Fahrt sollte man unbedingt auf einem geschützten Platz üben, sagen die Fachleute – und nicht gleich in den richtigen Verkehr starten. Kurvenfahren, Bremsen, abruptes Ausweichen und Gas geben sollten in Ruhe ausprobiert werden. Denn selbst für geübte Radfahrer sei die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl. Wegen der kleinen Räder reagierten E-Scooter auf Bordsteinkanten und sonstige Unebenheiten anders als Fahrräder.
Auch der schmalere Lenker sei gewöhnungsbedürftig. Und natürlich: immer einen Helm aufsetzen. E-Scooter gehören auf den Radweg - nur, wenn keiner vorhanden ist, geht es auf die Straße.