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Beitragsbefreiung für Hartz-IV-Familien in Hürth
© Gettyimages
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Beitragsbefreiung für Hartz-IV-Familien in Hürth

Kinder aus ärmeren Familien können in Hürth ab sofort Kindertagesstätten und die Nachmittagsbetreuung in Grundschulen kostenlos besuchen. Die Stadt hat ihre Satzungen geändert und setzt damit das sogenannte Gute-Kita-Gesetz um.

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Danach sind für Kinder zum Beispiel von Hartz-IV-Empfängern keine Beiträge fällig – sie müssen auch keinen Antrag stellen. Die Verwaltung wird damit entlastet. Bislang war es durchaus der Fall, dass Eltern Betreuungsgeld zahlen mussten, auch wenn sie Geld vom Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeld bekamen. Eltern mussten eine Befreiung beantragen, die durch die Jugendämter geprüft wurde.

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