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Aufregung um Abmahnung für sebstgenähte Masken
© Radio Erft / Symbolbild
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Aufregung um Abmahnung für sebstgenähte Masken

Wer in der Corona-Zeit Masken näht und sie als „Mundschutz“ oder „Schutzmaske“ anbietet, verkauft oder verschenkt muss aufpassen. Anwälte drohen mit Abmahnungen.

Veröffentlicht: Freitag, 03.04.2020 04:41

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Sie berufen sich auf das Medizin-Produkte-Gesetz, wonach diese Begriffe rechtlich geschützt sind. Bei Verstoß drohen hohe Strafen. Dieses Vorgehen sei ein absolutes Unding, findet Matthias Schlochtermeier, Sprecher der kassenärztlichen Vereinigung im Rhein-Erft-Kreis. Das Nähen von Masken abzumahnen sei für ihn die unterste moralische Ebene. Denn es handelt sich in vielen Fällen um ehrenamtliches Engagement, um aktive Hilfe für das Medizinsystem. Da würden Menschen freiwillig Masken nähen und damit zum Beispiel Altenheime aushelfen, die oft nichts Anderes zur Verfügung hätten, so der Sprecher weiter. Er nennt ein Beispiel aus Hürth. Hier können viele Helfer die alten Menschen in den Heimen wegen der hohen Ansteckungsgefahr nicht mehr besuchen. Sie würden jetzt Masken nähen, zum Teil mit integrierten Kaffeefiltern zum Wechseln und sie dann unter anderem der Caritas schenken. Laut Schlochtermeier sei das kein Geschäftsmodell, sondern eine Geste der Solidarität. 

Ob es aktuell solche Abmahnungen im Kreis gibt ist unklar. Der Verbraucherzentrale in Bergheim liegen bisher keine Anfragen dazu vor. 

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