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Der kleine Waffenschein berechtigt seine Besitzer zum Mitführen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Die Hürde, um einen kleinen Waffenschein zu erlangen, ist sehr gering. Alle volljährigen Bürger ohne oder nur mit geringen Vorstrafen und eigenem Eignungsnachweis können den Schein erwerben. Dazu reicht es lediglich einen Antrag auszufüllen. Die Gründe für die ansteigende Nachfrage sind nicht bekannt.
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