
Abteipassage: Eilantrag gegen Stadt abgelehnt
Das Bürgerbegehren „Abteipassage Brauweiler“ gegen die Baupläne der Stadt ist unzulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag Vormittag entschieden und einen gegen die Stadt Pulheim gerichteten Eilantrag abgelehnt.
Veröffentlicht: Dienstag, 11.06.2019 11:52
Vom Gericht heißt es, das Bürgerbegehren hätte früher auf den Weg gebracht werden müssen. Die Abtei-Passage in Brauweiler beschäftigt die Pulheimer schon lange. Vor gut einem Jahr wurde die Passage verkauft. Ende 2018 wurden dann die neuen Baupläne vorgestellt. Weil das Bürgerbegehren aber erst im Februar gestartet ist, hat das Gericht den Eilantrag jetzt abgelehnt. Der Grund: Der Rat hatte von Anfang an eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Für ein Bürgerbegehren bleibe daneben kein Raum, heißt es vom Gericht. Für das laufende Hauptverfahren könnte der Beschluss von heute eine erste Tendenz sein. Gegen den Beschluss können die Initiatoren des Bürgerbegehrens Beschwerde einreichen. Wenn es dazu kommt, würde darüber dann das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden.