
© Radio Erft / Archivbild
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Archivbild der Abtei-Passage in Brauweiler
"Abteipassage": Bürgerbegehren bleibt unzulässig
Das Bürgerbegehren „Abteipassage Brauweiler“ ist so gut wie gescheitert. Die Richter am Kölner Verwaltungsgericht haben entschieden: die Stadt Pulheim muss in diesem Fall kein Bürgerbegehren zulassen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 24.10.2019 12:53
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Zum Hintergrund: zum Abriss und Neubau der Abteipassage hatte sich in Brauweiler Widerstand geregt. Durch ein Bürgerbegehren wollte eine Initiative Einfluss auf den Abriss der Passage nehmen und ihn verhindern. Weil die Stadt Pulheim aber per Beschluss eine frühe Beteiligung der Pulheimer Bürger bei allen Planungspunkten beschlossen hatte, ist für ein Bürgerbegehren kein Platz mehr. Gegen das Urteil kann die Bürgerinitiative noch in Berufung gehen.
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