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1. FC Köln darf Trainingszentrum erweitern
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1. FC Köln darf Trainingszentrum erweitern

Das OVG Münster hat entschieden: Der 1. FC Köln darf sein Trainingszentrum im Kölner Grüngürtel erweitern. Klagen gegen den Bebauungsplan wurden abgewiesen.

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Beschwerde in Leipzig weiter möglich

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Der 1. FC Köln darf sein Trainingszentrum wie geplant ausbauen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit wies der 7. Senat des Gerichts die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes Nabu Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln zurück.  Umstritten war, ob die Ausweitung des Trainingsgeländes auf den Grüngürtel der Stadt mit neuen Plätzen und einem Funktionsgebäude rechtens ist. Das OVG bejahte jetzt diese Frage. Revision ließen die Richter nicht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus hatte bereits in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass der Senat keine Mängel bei der Aufstellung des Bebauungsplanes erkennen könne. Bei keinem der von den Naturschützern aufgeführten Punkte zum Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen sah Saurenhaus Fehler bei der Bewertung der Stadt. 

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