Palisander ist im Instrumentenbau sehr beliebt. Nicht nur in Gitarren, sondern auch (etwas seltener) in Geigen, Bässen und Oboen. Das Problem: Die Instrumente dürfen weiter gespielt werden; aber nicht ohne Einschränkungen gehandelt werden. Auch wer privat seine Gitarre verkaufen will, egal ob im Bekanntenkreis, auf Flohmärkten oder im Internet, muss nachweisen können, dass er die Gitarre vor dem Palisanderholz-Verbot erworben hat; also vor dem 01.01.2016.
Wer eine Gitarre ohne entsprechenden Nachweis verkauft oder kauft, begeht damit eine Orndungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Als Nachweis eignet sich zum Beispiel der Kaufbeleg; wer keinen Beleg hat, kann ein extra Zertifikat bei der Unteren Umweltbehörde bei der Kreisverwaltung beantragen. Das geht im Moment noch einfach per E-Mail an:
carmen.reinders@rhein-erft-kreis.de
Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten:
- Foto der Gitarre
- Hersteller mit Modell-Nummer
- Seriennummer, wenn vorhanden
- Angaben über den Kaufzeitpunkt und den Verkäufer (wenn es geht mit Beleg).
Aktuell ist die Umweltbehörde noch kulant und geht in aller Regel davon aus, dass eine Gitarre vor dem Stichtag erworben wurde. In einigen Monaten wird das anders aussehen. Wer dann noch ein Zertifikat braucht, muss im Extremfall einen externen Gutachter einschalten. Das gilt natürlich alles auch für andere Instrumente oder vereinzelte Möbel, die Palisanderholz enthalten. (cgk)